Kulturbetriebe bis 06.12. 2020 geschlossen

 

 

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

Informationen zur Covid-19-Notmaßnahmenverordnung, die am 17. November 2020 in Kraft getreten ist und bis einschließlich 6. Dezember 2020 gilt:

 

„(…) Das Betreten und Befahren des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen einschließlich Freizeiteinrichtungen (dazu zählen u.a.  Theater, Konzertsäle, Kinos, Museen, Bäder, Tanzschulen, Casinos, Schaustellerbetriebe etc.) ist untersagt (...)".

 

Vgl. https://www.sozialministerium.at/